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   OVG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 L 746/91   

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https://dejure.org/1994,9802
OVG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 L 746/91 (https://dejure.org/1994,9802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.1994 - 2 L 746/91 (https://dejure.org/1994,9802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 2 L 746/91 (https://dejure.org/1994,9802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 54 Abs. 1 S. 1 BG ND; § 54 Abs. 1 S. 2 BG ND
    Entlassung; Vermutung; Dienstunfähigkeit; Prognose; Aussichtslosigkeit; Widerspruchsbescheid; Ausgangsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung; Vermutung; Dienstunfähigkeit; Prognose; Aussichtslosigkeit; Widerspruchsbescheid; Ausgangsbescheid

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 L 746/91
    Würde man in diesem Zusammenhang den Fall der nachgewiesenen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 NBG) anders behandeln als den der vermuteten (§ 54 Abs. 1 Satz 2 NBG) Dienstunfähigkeit, so würde man auch nicht hinreichend dem Umstand Rechnung tragen, daß § 54 Abs. 1 Satz 2 NBG im wesentlichen nur eine Ergänzung des § 54 Abs. 1 Satz 1 NBG darstellt (vgl. hierzu BVerwG ZBR 1967, 148, 149).

    Bei der Auslegung des Begriffs der absehbaren Zeit kann der in § 54 Abs. 1 Satz 2 NBG genannte 6-Monats-Zeitraum zur Orientierung dienen (vgl. BVerwG ZBR 1967, 148, 149; GKöD Bd. 1, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 L 746/91
    Bei Anfechtungsklagen wie der hier zu beurteilenden Klage ist anders als bei Verpflichtungsklagen regelmäßig die Sach- und Rechtstage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 653).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07

    Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit; Begriff der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.
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